Drei Dachziegel fehlen, Wasser läuft in den Spitzboden, und das Telefon der Versicherung ist nach dem Sturm dauerbesetzt — in dieser Lage entscheidet sich, ob deine Versicherung später voll zahlt. Der Grund heißt Schadenminderungspflicht: Du bist gesetzlich gehalten, den Schaden so klein wie möglich zu halten, auch bevor ein Gutachter kommt. Wer das in den ersten Stunden richtig macht, schützt sein Haus und seinen Anspruch.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Stand: Juni 2026. Die genannten Paragrafen geben den allgemeinen Stand des Versicherungsvertragsgesetzes wieder; für deinen konkreten Fall gelten deine Police und die Beratung deines Versicherers.
Die rechtliche Grundlage: Schadenminderung nach VVG
Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet dich nach Eintritt eines Versicherungsfalls, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Diese Schadenminderungspflicht ist in §82 VVG geregelt. Praktisch heißt das: Wenn durch ein abgedecktes Dach Wasser eindringt, musst du das Eindringen mit zumutbaren Mitteln stoppen, statt zuzusehen, wie der Schaden wächst.
Zwei weitere Pflichten greifen parallel. Nach §30 VVG musst du den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, also den Schaden zeitnah melden. Und §28 VVG regelt allgemein die Obliegenheiten — verletzt du eine vereinbarte Pflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Diese drei Bestimmungen bilden den Rahmen für alles, was in den ersten 24 Stunden zählt.
Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit: Verlangt wird, was zumutbar und gefahrlos möglich ist. Niemand muss sich bei Sturm aufs nasse Dach begeben — das wäre weder zumutbar noch sicher. Eine provisorische Sicherung von innen oder das Beauftragen eines Fachbetriebs erfüllt die Pflicht ebenso. Die Schadenminderung verlangt Handeln im Rahmen des Möglichen, nicht das Eingehen von Gefahren für Leib und Leben.
Hilfreich ist es, im Zweifel Rücksprache mit der Versicherung zu halten und nach Weisungen zu fragen. Erteilt der Versicherer konkrete Anweisungen zur Schadenabwendung, solltest du diese befolgen, soweit sie zumutbar sind — das ist Teil der Obliegenheiten. Notier dir, mit wem du wann gesprochen hast und was vereinbart wurde. Im Streitfall ist diese Gesprächsnotiz oft mehr wert als die Erinnerung an ein Telefonat Wochen zuvor.

Die Schadenminderungspflicht beginnt mit dem Moment, in dem du vom Schaden Kenntnis hast — nicht erst, wenn die Versicherung reagiert. Auch die Kosten zumutbarer Minderungsmaßnahmen trägt die Versicherung, soweit du sie für erforderlich halten durftest. Das heißt konkret: Die Rechnung des Notdienst-Dachdeckers für die provisorische Plane ist Teil des Schadens und wird mit reguliert, auch wenn der Gutachter sie noch nicht freigegeben hat. Du musst also nicht aus Angst vor den Kosten untätig bleiben.
Umgekehrt gilt: Wer die Pflicht vorsätzlich verletzt, riskiert nach §82 Abs. 3 VVG den Wegfall der Leistung; bei grober Fahrlässigkeit kann gekürzt werden, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Das ist kein theoretisches Risiko — gerade bei Wasserschäden, die durch zögerliches Handeln immer weiter ins Mauerwerk und in die Dämmung ziehen, argumentieren Versicherer regelmäßig mit verspäteter Schadenminderung.
Was in den ersten Stunden konkret zu tun ist
Die wichtigsten Maßnahmen lassen sich gefahrlos und ohne Spezialwissen umsetzen. Sie schützen die Bausubstanz und belegen zugleich, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist:
- Gefahr für Personen abwenden. Sperr Bereiche ab, in die Teile herabfallen könnten, und halte Bewohner von losen Dachteilen fern. Personenschutz geht vor Sachschutz.
- Wassereintritt von innen begrenzen. Stell Eimer und Wannen unter die Tropfstellen, leg Folie über gefährdete Möbel, schaff durchnässte Gegenstände aus dem Raum. Das reduziert Folgeschäden sofort.
- Strom in betroffenen Bereichen abschalten. Läuft Wasser in die Nähe von Elektrik, schalte die betroffenen Sicherungen ab, um Kurzschluss und Gefahr zu vermeiden.
- Schaden dokumentieren, bevor du aufräumst. Mach Fotos und kurze Videos vom Schaden, von eindringendem Wasser und von losen Dachteilen — mit Datum. Diese Dokumentation ist für die Schadenmeldung entscheidend.
- Fachbetrieb für die Notabdichtung beauftragen. Ruf einen Dachdecker für die provisorische Abdichtung von außen. Viele bieten einen Notdienst. Heb die Rechnung auf — Notmaßnahmen sind meist erstattungsfähig.
- Schaden bei der Versicherung melden. Melde unverzüglich, am besten noch am selben Tag, und beschreib Hergang und Umfang. Frag, ob du vor dem Gutachtertermin schon mit der Notabdichtung beginnen darfst — das wird fast immer bejaht, weil es ja Schadenminderung ist.

Notabdichtung: was der Dachdecker macht
Die provisorische Sicherung soll das Eindringen von Wasser stoppen, bis die endgültige Reparatur möglich ist. Der Fachbetrieb arbeitet dabei mit Mitteln, die schnell wirken und das Dach nicht weiter schädigen. Typische Maßnahmen sind das Abdecken der offenen Stelle mit reißfester Plane, das Befestigen mit Latten und Sandsäcken gegen erneuten Windangriff und das Schließen einzelner Fehlstellen mit Ersatzziegeln, soweit vorrätig.
Bei größeren Schäden wird oft eine ganze Dachfläche mit Folienbahnen überspannt. Wichtig ist, dass die Notabdichtung das Wasser kontrolliert ableitet und nicht aufstaut. Eine schlecht gemachte Plane, unter der sich Wasser sammelt, verschiebt das Problem nur. Deshalb ist auch hier der Fachbetrieb die richtige Wahl, nicht die Baumarkt-Plane in Eigenregie auf dem nassen Dach.
Eine fachgerechte Notabdichtung hält je nach Witterung einige Tage bis wenige Wochen — lange genug, um auf den Gutachtertermin und einen Handwerkertermin für die endgültige Reparatur zu warten. Sie ist ausdrücklich ein Provisorium und darf nicht mit der Sanierung verwechselt werden. Frag den Dachdecker, wie lange seine Lösung trägt und ob du bei erneutem Starkwind nachsichern lassen musst. Halte den Kontakt, damit bei der endgültigen Reparatur derselbe Betrieb den Zustand schon kennt.
Was die Wohngebäudeversicherung deckt — und was nicht
Sturmschäden am Dach fallen unter die Wohngebäudeversicherung, wenn die Sturmgefahr versichert ist — das ist im Standardumfang meist der Fall. Gedeckt sind dann die unmittelbaren Sturmschäden am Gebäude und die daraus folgenden Nässeschäden im Inneren, etwa durchnässte Decken, Wände und fest verbaute Bestandteile. Auch die Kosten der Notabdichtung und der Aufräumarbeiten gehören dazu.

Nicht über die Wohngebäudeversicherung gedeckt ist dein bewegliches Eigentum — also Möbel, Elektronik oder Kleidung, die das eindringende Wasser zerstört. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Bei einem größeren Schaden hast du es deshalb oft mit zwei Versicherungen zu tun, die beide eine saubere Dokumentation verlangen. Trenne in deiner Schadenliste deshalb klar zwischen Gebäudeschäden und Hausratschäden.
Heikel wird es bei der Abgrenzung zu Verschleiß. War das Dach schon vor dem Sturm marode, kann die Versicherung argumentieren, dass nicht der Sturm, sondern der Altersverschleiß den Schaden verursacht hat. Genau deshalb hilft eine Bestandsdokumentation des Dachzustands aus normalen Zeiten — Fotos vom letzten Sommer, Wartungsbelege, das Datum der letzten Dachprüfung. Den voraussichtlichen Zustand und die Restnutzungsdauer deiner Eindeckung kannst du mit dem Dach-Lebensdauer-Rechner grob einordnen.
Dokumentation entscheidet über die Erstattung
Ohne Beweise ist jeder Anspruch schwach. Je besser du den Zustand vor und nach der Notabdichtung festhältst, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Diese Unterlagen solltest du sammeln:
- Fotos und Videos: Schaden aus mehreren Winkeln, eindringendes Wasser, betroffene Räume und Gegenstände, jeweils mit erkennbarem Datum.
- Wetterbeleg: Notiere Datum und ungefähre Uhrzeit des Sturms; offizielle Wetterdaten helfen, die Windstärke zu belegen.
- Rechnungen und Belege: für Notabdichtung, gekaufte Planen oder Materialien und für entsorgte oder ersetzte Gegenstände.
- Schadenliste: eine nüchterne Aufstellung aller beschädigten Bauteile und Gegenstände mit ungefährem Wert.
- Kommunikation: Notiere, wann du die Versicherung gemeldet hast und was vereinbart wurde.
Der Gutachtertermin: so bereitest du dich vor
Trägst du durch den Schaden vorübergehend Mehrkosten, etwa weil ein Zimmer unbewohnbar ist, prüf in deiner Police die Position Mietausfall oder Hotelkosten — viele Verträge übernehmen solche Folgekosten in begrenztem Rahmen. Auch hier zählt die Dokumentation: Wer belegt, welche Räume wie lange nicht nutzbar waren, kann diese Ansprüche überhaupt erst geltend machen. Sprich solche Punkte aktiv bei der Schadenmeldung an, statt darauf zu warten, dass der Versicherer sie von sich aus anbietet.
Bei größeren Schäden schickt die Versicherung einen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet und den Umfang feststellt. Auf diesen Termin solltest du vorbereitet sein, denn was hier dokumentiert wird, bildet die Grundlage der Regulierung. Leg deine Fotos und Videos bereit, halte die Rechnung der Notabdichtung griffbereit und führe den Gutachter zu allen betroffenen Stellen — auch zu denen, die nicht sofort ins Auge fallen, wie der durchfeuchtete Spitzboden hinter einer Verkleidung.
Zeig dem Gutachter auch deine Notmaßnahmen. Eine ordentlich angebrachte Plane und eine lückenlose Dokumentation signalisieren, dass du deine Pflichten ernst genommen hast — das erleichtert die Regulierung und beugt dem Vorwurf vor, du hättest den Schaden vergrößern lassen. Wenn du mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden bist, hast du das Recht, ein eigenes Gutachten einzuholen; bei strittigen Großschäden ist das übliche Verfahren.
Die schriftliche Schadenmeldung sauber formulieren
Neben der schnellen telefonischen Meldung verlangen die meisten Versicherer eine schriftliche Schadenanzeige. Sie sollte den Hergang nüchtern und vollständig schildern: wann der Sturm aufgetreten ist, welche Schäden entstanden sind, welche Sofortmaßnahmen du ergriffen hast und welche Folgeschäden im Gebäudeinneren aufgetreten sind. Vermeide dabei Spekulationen über die Schuld und bleib bei den Fakten.
Übertreibe nicht und beschönige nicht — beides kann sich rächen. Ein klar formulierter, sachlicher Bericht mit beigefügten Belegen und Fotos ist die beste Grundlage. Bei der Formulierung hilft dir das Tool zur Schadensmeldung-Formulierung, das dich durch die wichtigen Punkte führt. So vergisst du keine Angabe, die der Versicherer für die Regulierung braucht, und vermeidest spätere Rückfragen, die das Verfahren verzögern.
Häufige Fehler, die die Erstattung kosten
Viele Streitfälle entstehen nicht durch den Schaden selbst, sondern durch vermeidbare Fehler danach. Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert den Vorwurf der verspäteten Anzeige nach §30 VVG. Wer ohne Dokumentation sofort alles aufräumt und entsorgt, kann später den Umfang nicht mehr belegen. Und wer untätig bleibt, obwohl eine zumutbare Sicherung möglich gewesen wäre, läuft in die Kürzung wegen verletzter Schadenminderungspflicht.
Ebenso heikel ist die endgültige Reparatur in Eigenregie, bevor der Gutachter den Schaden gesehen hat. Notmaßnahmen sind erwünscht, eine vollständige Sanierung vor der Begutachtung kann dagegen den Nachweis erschweren. Halt deshalb die Reihenfolge ein: sichern, dokumentieren, melden, abstimmen, erst dann endgültig reparieren lassen.
Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Schadenaufnahme. Wasser sucht sich versteckte Wege: Es läuft an Sparren entlang, sammelt sich in der Dämmung und tritt erst Meter entfernt von der eigentlichen Leckstelle aus. Wer nur den sichtbaren Fleck meldet und die durchfeuchtete Dämmung im Spitzboden übersieht, bleibt später auf den Folgekosten sitzen, wenn dort Schimmel entsteht. Öffne deshalb gemeinsam mit dem Fachbetrieb verdächtige Verkleidungen und dokumentiere auch verdeckte Nässe.
Riskant ist außerdem, sich selbst aufs Dach zu wagen, um Kosten zu sparen. Stürze von Dächern und Leitern gehören zu den häufigsten schweren Heimwerkerunfällen — und die Versicherung verlangt eine solche Selbstgefährdung niemals. Wer aus falschem Sparsamkeitsdenken auf das nasse Dach klettert, riskiert sein Leben für einen Schaden, den ein Dachdecker routiniert und versichert behebt.
Schließlich gilt: Wirf nichts vorschnell weg. Durchnässte Möbel oder zerstörte Gegenstände gehören erst dokumentiert und idealerweise vom Gutachter gesehen, bevor sie entsorgt werden. Eine vorschnelle Entsorgung macht es schwer, den Schadenwert später zu belegen, und kann dazu führen, dass die Hausratversicherung den Posten anzweifelt.
Die richtige Reihenfolge im Überblick
Der rote Faden für die ersten 24 Stunden ist einfach: zuerst Menschen schützen, dann den Schaden begrenzen, parallel dokumentieren, zeitnah melden und die Notabdichtung dem Fachbetrieb überlassen. Wer in dieser Reihenfolge vorgeht, erfüllt die Pflichten aus §82 und §30 VVG, vermeidet die Fallstricke des §28 VVG und schützt zugleich die Bausubstanz vor Folgeschäden. Entscheidend bleibt die ruhige, dokumentierte Vorgehensweise: nicht aus Panik aufs Dach steigen, nicht aus Sorge vor Kosten untätig bleiben, sondern Schritt für Schritt das Richtige tun und jeden Schritt belegen. Genau das erwartet die Versicherung in den ersten 24 Stunden — nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Zur sauberen Beweisführung nach Hagel hilft dir der Hagelschaden-Beweissicherungs-Wizard, und welche Pflichten im Schadenfall konkret auf dich zukommen, fasst die VVG-Pflichten-Checkliste zusammen. Ob der Sturm die nötige Stärke erreicht hat, ordnest du mit dem Sturmschaden-Windstärke-Check ein. Weitere Befunde und Vorlagen rund um die Regulierung findest du gebündelt unter Versicherung.
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