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Befund · Sturmschwelle

Sturmschaden-Windstärke-Check

Sturm am Dach gehabt — aber war der Wind stark genug, dass die Versicherung zahlt? Gib die Windgeschwindigkeit ein oder wähle die Windstärke. Der Check ordnet sie gegen die Beaufort-Skala des DWD ein und nennt den üblichen Versicherungs-Schwellenwert.

Hinweis: Dieser Befund ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung und ist keine Schadensregulierung. Maßgeblich sind dein Versicherungsvertrag und die zuständige Stelle. Stand: Juni 2026.

Wie willst du eingeben?

70 km/h

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
In nahezu allen deutschen Wohngebäude- und Hausratbedingungen beginnt der Sturmschutz ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h). Einige moderne Tarife leisten bereits ab Windstärke 7. Dieser Schwellenwert ist Branchenstandard und im Tool als „estimated“ markiert — maßgeblich bleibt dein Vertrag.
Woher weiß ich die Windgeschwindigkeit an meinem Ort?
Die nächste DWD-Wetterstation oder ein Wetterdienst-Archiv (z. B. Kachelmannwetter) liefert die Spitzenböe für deinen Ort und Zeitpunkt. Viele Versicherer akzeptieren auch nachgewiesene Schäden in der Nachbarschaft als Indiz für die erreichte Windstärke.
Und wenn die Windstärke unter 8 lag?
Dann zahlen viele Versicherer nicht, weil kein „Sturm“ im Sinne der Bedingungen vorlag. Prüfe trotzdem deinen Vertrag — manche Tarife leisten ab Bft 7 oder akzeptieren Schäden in der Umgebung als Nachweis. Eine Sturmklausel kann individuell abweichen.
Ersetzt der Check die Prüfung durch die Versicherung?
Nein. Der Check ordnet die Windstärke gegen die Beaufort-Skala ein und nennt den üblichen Schwellenwert. Ob im Einzelfall geleistet wird, entscheidet deine Versicherung anhand deines Vertrags und der Nachweise.
Wie schnell muss ich den Sturmschaden melden?
Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 30 VVG) verlangt eine unverzügliche Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet das: melde den Schaden so bald wie möglich, idealerweise innerhalb weniger Tage. Wer zu lange wartet, riskiert Diskussionen über die Leistung. Eine erste formlose Meldung genügt zunächst — die Details und Belege kannst du nachreichen.
Darf ich vor der Begutachtung schon reparieren?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung sind ausdrücklich erwünscht (§ 82 VVG) — etwa eine Plane auf das offene Dach legen, damit kein Regen eindringt. Endgültige Reparaturen solltest du dagegen erst nach Freigabe oder Begutachtung durch die Versicherung machen, sonst fehlt später der Nachweis über Art und Umfang des Schadens. Hebe Belege und Fotos der Notmaßnahmen auf.