Windstärke 8 ist die Zahl, an der alles hängt. Erst ab Beaufort 8 – das sind 62 bis 74 km/h Dauerwind – spricht die Versicherungsbranche von einem "Sturm" im Sinne der Standard-Wohngebäudeversicherung. Liegt die gemessene Geschwindigkeit darunter, lehnen viele Versicherer einen abgedeckten Sturmschaden ab. Diese 8 ist allerdings kein Gesetz, sondern eine Branchen-Konvention aus den Versicherungsbedingungen.
Das Tückische: Du erfährst die Windstärke deines Schadenstages nicht aus dem Bauchgefühl. Wenn drei Ziegel im Garten liegen, heißt das noch nicht, dass am Schadensort wirklich Beaufort 8 erreicht wurde. Genau an diesem Nachweis scheitern viele Meldungen.
Warum es überhaupt eine starre Grenze gibt
Die Beaufort-8-Schwelle existiert nicht, um Hauseigentümer zu ärgern, sondern um die schwierige Beweisfrage handhabbar zu machen. Ein Versicherer kann nicht für jedes Grundstück eine eigene Windmessung anstellen. Die Skala liefert eine objektive, nachprüfbare Größe, an der sich beide Seiten orientieren können. Der Nachteil liegt auf der Hand: Wer knapp unter der Grenze liegt, geht oft leer aus, obwohl ein Schaden real entstanden ist. Genau deshalb haben einige Versicherer in neueren Tarifen die feste Grenze gelockert und stellen stärker auf das Schadensbild ab.

Für dich bedeutet das zweierlei. Erstens lohnt der genaue Blick in die eigenen Bedingungen, denn nicht jede Police arbeitet noch mit der starren 8. Zweitens zahlt sich gute Dokumentation gerade im Grenzbereich aus: Liegt die gemessene Böe bei Beaufort 7 bis 8, kann der Plausibilitätsnachweis über flächige Nachbarschaftsschäden den Ausschlag geben.
Die Windstärke-Grenze in Zahlen
Die Beaufort-Skala übersetzt Windgeschwindigkeit in Stärken von 0 bis 12. Für die Sturmschaden-Regulierung zählen die oberen Stufen. Die folgende Tabelle zeigt die Werte, die in den meisten Standard-Bedingungen als "Sturm" gelten – als Orientierung, nicht als Versprechen für deine Police.
| Beaufort | Geschwindigkeit | Bezeichnung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| 6–7 | 39–61 km/h | starker bis steifer Wind | kein Sturm – meist keine Leistung |
| 8 | 62–74 km/h | stürmischer Wind | Sturm-Untergrenze – Leistung üblich |
| 9–10 | 75–102 km/h | Sturm bis schwerer Sturm | Schaden klar gedeckt |
| 11–12 | 103+ km/h | orkanartig bis Orkan | Schaden klar gedeckt |
Wichtig: Die Schwelle bei 8 stammt aus den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft und ist ein Industrie-Standard, kein Gesetz. Einzelne moderne Tarife verzichten inzwischen auf die starre Grenze und regulieren auch darunter, wenn das Schadenbild eindeutig windbedingt ist. Lies deshalb deine Bedingungen zur "Sturm"-Definition genau – dort steht der für dich gültige Wert.

Die ersten Stunden nach dem Sturm
Was du in den ersten Stunden tust, entscheidet oft über die spätere Regulierung. Die Reihenfolge ist klar: sichern, dokumentieren, melden – in dieser Folge. Zuerst gilt es, Folgeschäden zu verhindern, ohne dich selbst zu gefährden: eine durchnässungsgefährdete Stelle lässt du durch eine Fachfirma notdürftig abdecken, ein umgestürzter Baum auf dem Dach bleibt liegen, bis er fachmännisch und dokumentiert geborgen wird. Erst danach kommt die Reparatur.
Parallel dokumentierst du alles, was du gefahrlos vom Boden aus erreichst: Übersichtsaufnahmen des ganzen Hauses, Detailfotos der beschädigten Bereiche, Bilder herabgefallener Teile dort, wo sie liegen. Notier Datum und Uhrzeit, am besten direkt über die Zeitstempel der Kamera. Diese Dokumentation ist die Grundlage jeder späteren Regulierung – fehlt sie, steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.
So weist du die Windstärke nach
Der Knackpunkt jeder Sturmschaden-Meldung ist der Beweis, dass am Tag des Schadens tatsächlich mindestens Beaufort 8 herrschte. Versicherer prüfen das über Wetterdaten der nächstgelegenen Messstation. Drei Wege sind üblich:
- DWD-Wetterdaten: Der Deutsche Wetterdienst archiviert Spitzenböen je Station. Diese amtlichen Werte sind das stärkste Argument.
- Plausibilitätsregel: Wenn in deiner unmittelbaren Nachbarschaft an mehreren Gebäuden ähnliche Schäden auftraten, akzeptieren viele Regulierer das als indirekten Nachweis – auch ohne exakte Stationsmessung am Grundstück.
- Eigene Dokumentation: Fotos mit Zeitstempel, abgedeckte Bereiche, herumliegende Teile. Das belegt nicht die Windstärke, aber das Schadensbild und den Zeitpunkt.

Mit dem Sturmschaden-Windstärke-Check ordnest du die gemeldete Böengeschwindigkeit deiner Region am Schadenstag der Beaufort-Skala zu. Für die saubere Foto- und Beweisdokumentation hilft der Beweissicherungs-Wizard – er führt dich Schritt für Schritt durch die Aufnahmen, die ein Regulierer sehen will.
Deine VVG-Pflichten nach dem Schaden
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt fest, was du nach einem Schaden tun musst, damit die Leistung nicht gekürzt wird. Drei Paragrafen sind hier entscheidend (Stand: Juni 2026):
- § 82 VVG – Schadenminderung: Du bist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Praktisch heißt das: offene Stellen provisorisch abdecken (durch eine Fachfirma, nicht durch riskante Selbstbesteigung), damit kein Folgeschaden durch eindringendes Wasser entsteht. Verletzt du diese Pflicht grob fahrlässig, darf der Versicherer die Leistung kürzen.
- § 30 VVG – Anzeigepflicht: Der Schaden ist unverzüglich anzuzeigen. "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – nicht zwingend am selben Tag, aber zeitnah, sobald du den Schaden bemerkt hast.
- § 28 VVG – Obliegenheiten: Hält die Police konkrete Pflichten fest (etwa Belege beibringen, nichts ohne Freigabe entsorgen), kann ihre Verletzung bei Vorsatz zur Leistungsfreiheit, bei grober Fahrlässigkeit zur Kürzung führen.

Eine Schnell-Übersicht über diese Pflichten bietet die VVG-Pflichten-Checkliste. Sie führt dich durch die Reihenfolge: melden, sichern, dokumentieren, Belege sammeln.
Welche Schäden der Sturm überhaupt deckt
Die Sturmklausel der Wohngebäudeversicherung deckt unmittelbare Sturmeinwirkung auf das versicherte Gebäude. Typische gedeckte Fälle:
- abgedeckte oder verschobene Dachziegel und Dachsteine
- abgerissene Dachrinnen und Fallrohre
- umgestürzte Bäume, die das Dach beschädigen
- eingedrückte Gauben, beschädigte Schornsteinabdeckungen
- Folgeschäden durch Regen, der durch die sturmbedingte Öffnung eindrang
Nicht gedeckt sind Schäden, die nicht direkt vom Sturm stammen: ein altersschwacher Ziegel, der bei normalem Wind fällt, oder Feuchtigkeit, die schon vor dem Sturm im Gebälk saß. Hier prüft der Regulierer den ursächlichen Zusammenhang. Genau deshalb ist die saubere Trennung zwischen Sturmfolge und Vorschaden so wichtig.
Der entscheidende Begriff in den Bedingungen lautet "unmittelbare Einwirkung". Gedeckt ist, was der Sturm direkt anrichtet – und der erste Folgeschaden, der zwangsläufig daraus entsteht. Hebt der Sturm Ziegel ab und es regnet durch die Öffnung in den Dachstuhl, ist der Wasserschaden mitversichert. Lässt du die offene Stelle dagegen wochenlang unrepariert und das Wasser richtet immer größeren Schaden an, kann der Versicherer den späteren Anteil als selbst verschuldeten Folgeschaden werten – hier greift wieder die Schadenminderungspflicht aus § 82 VVG.
Eine häufige Streitfrage ist der sogenannte "Reihenschaden" über mehrere Sturmereignisse. Hat ein erster Sturm einen Ziegel gelockert und ein zweiter ihn herabgeweht, argumentieren Versicherer mitunter, der eigentliche Defekt sei schon vor dem versicherten Ereignis entstanden. Belegst du mit Fotos den Zustand vor und nach dem konkreten Sturm, entziehst du diesem Einwand den Boden. Deshalb lohnt es sich, nach jedem größeren Unwetter ein paar Übersichtsfotos des Dachs vom Boden aus zu machen – sie sind im Streitfall Gold wert.
Sturm gegen Hagel – warum die Abgrenzung zählt
Hagel und Sturm sind beide in der Sturm- und Hagelklausel versichert, werden aber unterschiedlich bewertet. Hagel folgt nicht der Beaufort-Skala, sondern der TORRO-Hagelskala (H0 bis H10), die sich an Korngröße und Aufschlagenergie orientiert. Tritt beides am selben Tag auf, dokumentiere beide Schadenbilder getrennt: Dellen und Einschläge sprechen für Hagel, abgehobene und verschobene Teile für Sturm. Den Hagelanteil ordnest du mit dem Hagelschaden-Klassifikator ein.
Die Trennung zählt, weil Versicherer beide Ereignisse getrennt prüfen und unterschiedliche Selbstbeteiligungen greifen können. Vor allem aber unterscheidet sich die Beweisführung: Beim Sturm geht es um die Windstärke, beim Hagel um die Korngröße. Eine Hagelschadenmeldung steht und fällt mit dem Nachweis, dass Körner ausreichender Größe niedergingen – hier helfen Fotos von Hagelkörnern neben einem Maßstab, Wetterradar-Daten und wiederum Nachbarschaftsschäden. Wer beide Schadensbilder vermischt, riskiert, dass keines sauber reguliert wird.
Selbstbeteiligung und Zeitwert verstehen
Selbst bei klar gedecktem Sturmschaden bekommst du selten den vollen Betrag ausgezahlt. Zwei Faktoren mindern die Summe. Erstens die vereinbarte Selbstbeteiligung – ein fester Betrag, den du je Schadenfall selbst trägst. Zweitens die Frage, ob deine Police zum Neuwert oder zum Zeitwert ersetzt. Eine Neuwertversicherung zahlt die Kosten für gleichwertigen Ersatz; eine Zeitwertregelung zieht für Alter und Abnutzung einen Abschlag ab. Bei einem 40 Jahre alten Dach kann dieser Abzug erheblich sein.
Prüf vor der Meldung, welche Variante deine Police vorsieht, und kalkuliere die Selbstbeteiligung ein. Kleinere Schäden, die kaum über der Selbstbeteiligung liegen, meldet man bewusst manchmal nicht, weil jeder gemeldete Schaden in die Schadenhistorie eingeht und sich auf künftige Beiträge auswirken kann. Diese Abwägung ist eine Einzelfallfrage – die Tarifunterschiede bei Selbstbeteiligung und Neuwert-Regelung zeigt neutral der Wohngebäude-Versicherungsvergleich.
Wenn die Versicherung ablehnt
Lehnt der Versicherer mit dem Argument ab, es habe keine Windstärke 8 gegeben, hast du mehrere Hebel: Fordere die zugrunde gelegte Wetterstation und die genaue Messung an. Prüfe, ob eine näher gelegene DWD-Station höhere Böen meldete. Hol bei strittigem Schadensbild ein eigenes Sachverständigengutachten ein. Und vergleiche, ob deine Police die starre 8er-Grenze überhaupt enthält – moderne Tarife regulieren teils auch darunter. Welcher Tarif welche Sturmdefinition nutzt, zeigt neutral der Wohngebäude-Versicherungsvergleich.
Die Schadenmeldung selbst entscheidet oft über Tempo und Höhe der Regulierung. Eine präzise, faktenbasierte Formulierung – Datum, Uhrzeit, gemessene Windstärke, betroffene Bauteile – beugt Rückfragen vor. Formulierungshilfen liefert das Schadensmeldungs-Tool.
Typische Fehler, die die Regulierung kosten
Die meisten gekürzten oder abgelehnten Sturmschäden scheitern nicht am Sturm selbst, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf:
- zu spät gemeldet: Wochenlanges Zuwarten verletzt die Anzeigepflicht nach § 30 VVG und nährt den Verdacht, der Schaden sei gar nicht durch den gemeldeten Sturm entstanden.
- Beweise weggeworfen: kaputte Ziegel und abgerissene Teile entsorgt, bevor der Gutachter sie sehen konnte.
- voreilig komplett repariert: die endgültige Reparatur beauftragt, bevor der Versicherer den Schaden begutachten oder freigeben konnte.
- keine Notabdeckung: die offene Stelle ungesichert gelassen, sodass ein vermeidbarer Folgeschaden entstand.
- Windstärke nicht belegt: keine Wetterdaten beigebracht und sich allein auf das eigene Empfinden verlassen.
Wer diese fünf Punkte vermeidet, hat die Regulierung schon zur Hälfte gewonnen. Die richtige Reihenfolge – melden, sichern, dokumentieren, Belege aufheben – führt die VVG-Pflichten-Checkliste noch einmal kompakt zusammen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei Windstärke 7?
Standardbedingungen verlangen mindestens Beaufort 8. Bei Windstärke 7 lehnen viele Versicherer ab – es sei denn, deine Police verzichtet auf die starre Grenze oder es liegt der Plausibilitätsnachweis durch flächige Nachbarschaftsschäden vor. Prüfe die Sturmdefinition in deinen Bedingungen.
Wer ermittelt die Windstärke am Schadenstag?
Der Versicherer zieht meist Daten des Deutschen Wetterdienstes von der nächstgelegenen Station heran. Du kannst diese Werte selbst recherchieren und der nächstgelegenen Station widersprechen, wenn eine andere Station höhere Böen meldete.
Was tun, wenn Nachbarn denselben Schaden hatten?
Das ist ein wertvoller Hinweis. Flächige Schäden in der unmittelbaren Umgebung dienen vielen Regulierern als Plausibilitätsnachweis dafür, dass am Ort tatsächlich Sturmstärke herrschte – auch ohne exakte Stationsmessung am Grundstück. Halte solche Nachbarschaftsschäden fest und nenne sie in der Meldung.
Muss ich das Dach nach dem Sturm sofort reparieren lassen?
Du musst den Schaden nach § 82 VVG mindern – also eine provisorische Notabdeckung durch eine Fachfirma veranlassen, damit kein Folgeschaden entsteht. Die endgültige Reparatur erfolgt erst nach Freigabe durch den Versicherer, damit der Schaden begutachtet werden kann.
Zahlt die Versicherung auch die Notabdeckung?
Kosten für die unmittelbare Schadenabwendung und -minderung sind nach den Bedingungen meist mitversichert, weil sie der Pflicht aus § 82 VVG dienen. Heb die Rechnung der Notabdeckung auf und reich sie mit der Schadenmeldung ein. Maßgeblich ist auch hier deine konkrete Police.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
§ 30 VVG verlangt eine "unverzügliche" Anzeige – das heißt ohne schuldhaftes Zögern, sobald du den Schaden bemerkst. Eine starre Tagesfrist nennt das Gesetz nicht, aber je länger du wartest, desto eher entsteht der Verdacht eines Vorschadens. Melde zeitnah, idealerweise innerhalb weniger Tage.
Brauche ich einen eigenen Gutachter?
Bei kleineren, unstrittigen Schäden genügt meist die Regulierung über den Versicherer. Bei größeren Schäden oder wenn der Versicherer ablehnt oder stark kürzt, kann ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll sein – seine Einschätzung wiegt im Streit deutlich schwerer als die eigene Schilderung. Manche Policen sehen für den Konfliktfall ein Sachverständigenverfahren vor; ein Blick in die Bedingungen zeigt, ob das für dich gilt.
Mehr Beiträge rund um Sturm, Hagel und Regulierung findest du gebündelt unter Befunde zum Thema Versicherung.
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