Schon zwei verwackelte Handyfotos können dem Versicherer als Vorwand dienen, einen Sturmschaden in eine teure Streitfrage zu verwandeln. Wer dagegen systematisch dokumentiert, gibt dem Sachverständigen eine lückenlose Beweiskette an die Hand – und das entscheidet oft, ob die Schadensumme zügig reguliert oder monatelang zerredet wird. Aus dem Versicherungsvertragsgesetz folgt für dich nach §82 VVG eine Schadenminderungspflicht: Du musst den Schaden begrenzen und ihn so festhalten, dass der spätere Umfang nachvollziehbar bleibt.
Die folgenden zwölf Aufnahmen decken den typischen Sturmschaden an Dach und Fassade ab. Sie sind so geordnet, dass du vom Überblick ins Detail gehst – das ist genau die Logik, die Gutachter beim Durchsehen erwarten. Wichtig vorweg: Eine Wohngebäudeversicherung reguliert Sturmschäden üblicherweise erst ab Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. Das ist kein Gesetz, sondern ein verbreiteter Industrie-Standard in den Versicherungsbedingungen. Deine Bilder müssen also zweierlei leisten: den Schaden zeigen und plausibel machen, dass tatsächlich Wind und nicht schleichender Verschleiß die Ursache war.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Gesamtansicht des Gebäudes von der Straße. Eine Weitwinkelaufnahme, auf der das ganze Dach und die betroffene Fassadenseite zu sehen sind. Sie verortet alle Folgefotos und zeigt, dass der Schaden zum abgebildeten Haus gehört.
- Zweite Gesamtansicht aus anderem Winkel. Eine Position um etwa 45 Grad versetzt. Zwei Perspektiven verhindern den Einwand, ein Detail sei aus dem Zusammenhang gerissen.
- Übersicht der beschädigten Dachfläche. Zoome vom Boden aus auf den betroffenen Bereich, etwa verrutschte oder fehlende Ziegel. Markiere die Stelle gedanklich, damit die Detailfotos zuzuordnen sind, und nimm einen festen Bezugspunkt wie den Schornstein oder das Dachfenster mit ins Bild.
- Detailaufnahme der Schadenstelle. Die eigentliche Beschädigung formatfüllend: gebrochene Ziegel, abgelöste Firstkappen, aufgestellte Bahnenränder. Nutze den optischen Zoom deines Telefons, nicht die Leiter.
- Heruntergefallene Trümmer am Boden. Ziegelscherben, abgerissene Dachrinnenteile oder Bleche dort, wo sie gelandet sind. Diese Aufnahme verknüpft das Dach mit dem Schaden am Boden und belegt zugleich die Wucht, mit der die Teile heruntergerissen wurden.
- Schäden an Dachrinne und Fallrohr. Verbeulte, gelöste oder abgerissene Abschnitte einzeln fotografieren. Sturmschäden treten oft genau an diesen Übergängen auf, weil der Wind dort angreift und die Halterungen aus der Verankerung reißt.
- Fassade und Anbauten. Beschädigte Verkleidungen, Risse im Putz neben Ablösungen, abgedeckte Carports oder Vordächer. Auch Markisen und Rollläden gehören dazu.
- Fenster, Türen und Glasflächen. Eingedrückte Rahmen, gesprungene Scheiben, herausgehebelte Dichtungen. Bei Glas immer eine Übersicht plus eine Nahaufnahme des Bruchbilds.
- Wasserspuren im Innenraum. Feuchte Flecken an Decke oder Wand, Tropfstellen, durchnässte Dämmung im Spitzboden – fotografiert von einem sicheren Standort aus. Diese Bilder belegen Folgeschäden durch eindringendes Wasser. Halte auch betroffenes Inventar fest: durchweichte Möbel, aufgequollene Laminatböden, beschädigte Elektrogeräte unter der undichten Stelle. Solche Folgeschäden am Hausrat sind oft über eine separate Hausratversicherung gedeckt und brauchen ihre eigene Dokumentation.
- Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung. Provisorische Abdeckungen, aufgestellte Eimer, abgesperrte Bereiche. Damit dokumentierst du, dass du deiner Pflicht nach §82 VVG nachgekommen bist. Fotografiere auch die Belege für diese Maßnahmen, etwa die Quittung für eine Notabdeckplane oder den Auftrag an einen Notdienst – diese Kosten sind im Schadenfall oft erstattungsfähig, wenn sie nachgewiesen sind.
- Umfeld als Sturmnachweis. Umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste, fortgewehte Gartenmöbel in der Nachbarschaft. Solche Bilder stützen, dass tatsächlich Sturm und nicht Verschleiß die Ursache war. Beschädigungen an Nachbargebäuden derselben Straße verstärken das Bild eines flächigen Wetterereignisses und entkräften den Einwand, nur dein Dach sei – aus Altersgründen – betroffen gewesen.
- Übersicht aller Belege zusammen. Eine Aufnahme, die das Schadensdatum festhält – etwa der Wetterbericht des Tages auf dem Bildschirm oder eine Tageszeitung neben dem Schaden. So koppelst du den Zeitpunkt an die Bildserie.

Worauf die Versicherung bei den Bildern achtet
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Drei Eigenschaften machen aus Schnappschüssen verwertbare Beweise. Erstens das Datum: Aktiviere in den Kameraeinstellungen die Zeitstempelung oder verlasse dich auf die EXIF-Daten, die dein Telefon ohnehin mitspeichert. Lösche die Originaldateien nicht – sie tragen den unveränderten Aufnahmezeitpunkt. Versende die Fotos an den Versicherer zusätzlich als Dateianhang, nicht nur in einen Messenger, der die Metadaten beim Komprimieren entfernt. Zweitens die Schärfe: Lieber drei scharfe Aufnahmen einer Stelle als zehn verwackelte. Tippe auf dem Display auf die Schadenstelle, damit das Telefon dorthin scharf stellt, und halte das Gerät mit beiden Händen oder stütze es ab. Drittens der Maßstab: Lege bei Detailfotos ein Alltagsobjekt daneben, eine Hand oder einen Zollstock, damit die Größe einer Bruchstelle einschätzbar wird.
Mach den Schaden zeitnah, am besten am Tag des Sturms oder am Morgen danach. Wartest du Tage, kann der Versicherer einwenden, weitere Schäden seien erst später entstanden – etwa durch einen zweiten, nicht versicherten Wetterereignis. Notiere parallel Datum, Uhrzeit und eine kurze Beschreibung in einer einfachen Liste. Diese Schadenchronik ist später beim Ausfüllen der Schadensmeldung Gold wert, weil du Reihenfolge und Umfang dann nicht aus dem Gedächtnis rekonstruieren musst.
Die Pflichten aus dem VVG kurz erklärt
Hinter der Fotodokumentation stehen konkrete gesetzliche Obliegenheiten, die deinen Anspruch sichern. Drei Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetzes sind dabei zentral – sie gelten allgemein, die genaue Auslegung im Einzelfall gehört in fachliche Beratung:
- §30 VVG – Anzeigepflicht: Du musst den Versicherungsfall unverzüglich melden, sobald du davon erfährst. "Unverzüglich" heißt: ohne schuldhaftes Zögern, also nicht erst nach Wochen. Ein Anruf oder eine Online-Meldung am selben oder nächsten Tag erfüllt das.
- §82 VVG – Schadenminderungspflicht: Du bist gehalten, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen. Eine provisorische Abdeckung des offenen Dachs oder das Auffangen eindringenden Wassers gehört dazu – dokumentiert auf Foto 10. Wer untätig bleibt und der Schaden vergrößert sich, riskiert eine Kürzung.
- §28 VVG – Obliegenheiten: Verletzt du vertraglich vereinbarte Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Vollständige, ehrliche Angaben und unveränderte Fotos schützen davor.

Verändere die Schadenstelle nicht, bevor der Versicherer zugestimmt hat – außer es ist zur Schadenminderung zwingend nötig. Hebst du beschädigte Bauteile auf oder reparierst voreilig, fehlt dem Gutachter die Grundlage. Bewahre ersetzte Teile auf, bis die Regulierung abgeschlossen ist.
| Aufnahme-Typ | Zweck |
|---|---|
| Gesamtansichten (Foto 1–3) | Verortung, Zuordnung zum Gebäude |
| Detailaufnahmen (Foto 4–8) | Schadenbild, Umfang, Bruchart |
| Folge- und Umfeldbilder (Foto 9–12) | Ursachennachweis, Zeitpunkt, Schadenminderung |
Die häufigsten Gründe, an denen Fotodokumentationen scheitern
Sachverständige sehen immer wieder dieselben Schwächen, die eine an sich berechtigte Forderung angreifbar machen. Vier davon vermeidest du mit wenig Aufwand.
Erstens fehlende Verortung: Nur Detailaufnahmen ohne Gesamtbild lassen offen, ob die Bruchstelle wirklich zu deinem Dach gehört. Genau dafür sind die Fotos 1 bis 3 da. Zweitens das Problem der Abgrenzung von Verschleiß: Ein einzelner abgerutschter Ziegel auf einem ansonsten moosbewachsenen, alten Dach lässt den Einwand zu, das Bauteil sei ohnehin marode gewesen. Hier helfen Umfeldbilder, die das frische Schadenbild gegen die gealterte Restfläche abgrenzen, sowie der Nachweis der Windstärke. Drittens nachträgliche Veränderung: Wer aufräumt, repariert oder Trümmer entsorgt, bevor fotografiert wurde, hat den Beweis vernichtet – Foto 5 mit den Trümmern an der Fundstelle ist deshalb so wichtig. Viertens unplausible Zeitabläufe: Tauchen erste Fotos erst Tage nach dem Sturm auf, entsteht Raum für Zweifel.
Lege deshalb alle Bilder, die Schadenchronik und – sobald vorhanden – den Wetterbericht des Tages in einem einzigen Ordner zusammen. Diese gebündelte Mappe reichst du komplett ein, statt einzelne Bilder nachzuschieben. Eine geschlossene Dokumentation wirkt glaubwürdiger als eine, die in mehreren Etappen ergänzt wird.

Wann du Profis und Tools dazuholst
Sobald Wasser ins Gebäude dringt oder Bauteile abzustürzen drohen, ist die Reihenfolge klar: erst sichern, dann fotografieren, dann melden. Für die Einordnung der Windstärke am Schadenstag hilft der Sturmschaden-Windstärke-Check – als Industrie-Standard gilt eine Schadenanerkennung ab Windstärke 8, das ist kein Gesetz, aber ein verbreiteter Maßstab vieler Bedingungswerke. Damit du beim Anruf bei der Versicherung nichts vergisst, arbeite die VVG-Pflichten-Checkliste durch; sie führt dich durch Anzeige und Schadenminderung. Stehst du vor der eigentlichen Meldung, hilft die strukturierte Übersicht im Befund-Bereich Versicherung beim Sortieren der nächsten Schritte.
Die Beweissicherung ist deine Aufgabe, die fachliche Bewertung übernimmt der Dachdecker oder ein unabhängiger Sachverständiger. Zwölf saubere Fotos kosten dich zwanzig Minuten – und ersparen dir im Streitfall Wochen.
Behalte die Bilder, bis die Regulierung vollständig abgeschlossen und ausgezahlt ist. Kommt es zu Rückfragen, einer zweiten Begutachtung oder einem Widerspruch gegen die Schadenhöhe, ist die ursprüngliche, unbearbeitete Bildserie dein stärkstes Argument. Lege parallel alle Schreiben, das Schadensaktenzeichen und die Namen der Ansprechpartner in derselben Mappe ab. Wer den Ablauf später nachvollziehen muss, findet so jeden Schritt an einem Ort – und genau diese Ordnung unterscheidet eine zügige Regulierung von einem zähen Hin und Her.
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