Windstärke 8 ist die unsichtbare Schwelle, an der für die meisten Wohngebäudeversicherer überhaupt ein Sturmschaden beginnt. Darunter zahlt niemand, egal wie laut es nachts am Dachfenster gerüttelt hat. Genau an solchen Definitionen entscheidet sich, ob ein abgedecktes Dach reguliert wird oder du auf den Kosten sitzen bleibst.
Die Sturm- und Hagel-Police ist meist Teil der Wohngebäudeversicherung und kein eigener Vertrag. Sie deckt zwei klar benannte Naturgefahren ab – und genau diese Benennung ist der Knackpunkt. Was nicht ausdrücklich als Sturm oder Hagel gilt, fällt in andere Bausteine oder gar nicht in den Schutz.
Sturm beginnt bei Windstärke 8
Versicherte Stürme setzen branchenüblich Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala voraus, also Böen ab rund 62 km/h. Diese Grenze ist ein Industrie-Standard der Versicherungswirtschaft und keine gesetzliche Vorgabe – sie steht so in den allgemeinen Wohngebäude-Bedingungen, kann aber je nach Tarif minimal abweichen.

Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht eindeutig belegen, greift eine Beweiserleichterung: Hat der Sturm in der näheren Umgebung vergleichbare Schäden angerichtet, wird Windstärke 8 unterstellt. Der zweite anerkannte Nachweis ist die Schadenart selbst – wenn ein einwandfreier Gebäudeteil ohne andere Erklärung beschädigt wurde, spricht das für Sturmeinwirkung.
Praktisch heißt das: Notiere dir Datum und Uhrzeit, fotografiere großflächig auch Nachbargrundstücke und sichere eine Wetterstations-Auskunft des Deutschen Wetterdienstes. Wie stark der Wind an deiner Adresse wirklich war, kannst du vorab mit dem Sturmschaden-Windstärke-Check einordnen, bevor du überhaupt eine Meldung absetzt.
Hagel braucht messbare Schlagspuren
Hagel ist als eigenständige Gefahr eingeschlossen und nicht an eine Windstärke gebunden. Entscheidend sind sichtbare, mechanische Einschlagspuren: Dellen in Dachrinnen und Fallrohren, zertrümmerte Dachziegel, Risse in Ziegelbeschichtungen, Löcher in Lichtkuppeln oder eingeschlagene Kunststoff-Eindeckungen.

Versicherer ordnen Hagelereignisse zunehmend über die TORRO-Hagelskala ein, die Korngröße und Schadenpotenzial von H0 bis H10 abstuft. Erst ab etwa H2 bis H3 entstehen die typischen Dachschäden, die eine Police reguliert. Diese Skala dient der Einordnung des Ereignisses – ein Anspruch entsteht durch den belegten Schaden, nicht durch die Skalenstufe allein.
Für die belastbare Beweisführung – richtig fotografieren, Referenzmaßstab anlegen, Schadenmuster zuordnen – führt dich der Hagelschaden-Beweissicherungs-Wizard Schritt für Schritt. Die Schwere des Einschlags kannst du zusätzlich über den Hagelschaden-Klassifikator einstufen.
Was ausdrücklich nicht zur Sturm- und Hagel-Police gehört
Viele Schäden, die Eigentümer reflexhaft dem Sturm zuschreiben, fallen in andere Bausteine. Eindringendes Regenwasser durch ein altersbedingt undichtes Dach ist kein Sturmschaden, solange der Sturm die Eindeckung nicht selbst aufgerissen hat. Rückstau aus überlasteten Dachrinnen oder Kanälen ist Sache der erweiterten Elementarversicherung.
Auch Überschwemmung, Starkregen-Eindringen über die Bodenplatte, Schneedruck und Lawinen sind klassische Elementargefahren – sie sind nur versichert, wenn der Elementarbaustein zusätzlich vereinbart wurde. Blitzschlag und Überspannung wiederum laufen über den Feuer- beziehungsweise Blitzbaustein.

| Ereignis | Zuständiger Baustein |
|---|---|
| Abgedeckte Ziegel ab Windstärke 8 | Sturm/Hagel (Grunddeckung) |
| Hageldellen in Dachrinne/Eindeckung | Sturm/Hagel (Grunddeckung) |
| Wasser durch altes, undichtes Dach | Meist gar nicht (Instandhaltung) |
| Rückstau / Überschwemmung | Elementar (Zusatzbaustein) |
| Schneedruck auf dem Dach | Elementar (Zusatzbaustein) |
| Blitzeinschlag / Überspannung | Feuer/Blitz (Grunddeckung) |
Photovoltaik und Aufbauten auf dem Dach
Aufdach-Photovoltaik verschiebt die Schadenfrage spürbar. Module, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, gelten oft als Gebäudebestandteil und können über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein – das ist aber kein Automatismus. Viele Tarife verlangen eine ausdrückliche Mitversicherung oder eine separate Photovoltaik-Police, die auch Ertragsausfall und Elektronikschäden abdeckt.
Hagel ist hier das Hauptrisiko: Module sind zwar auf eine gewisse Korngröße geprüft, bei schweren Ereignissen ab TORRO H4 können aber Glas und Zellen brechen. Ob deine Dachfläche überhaupt für eine Aufdach-Anlage taugt und welche Lasten sie trägt, klärt vorab der PV-Aufdach-Tauglichkeits-Check. Nach einem Hagelereignis ist die Modulprüfung Teil der Schadenaufnahme – auch unsichtbare Mikrorisse mindern später den Ertrag.
Folgeschäden und Ableitung von Niederschlag
Eingeschlossen sind nicht nur die unmittelbar zerstörten Bauteile, sondern auch deren Folgeschäden, wenn das auslösende Ereignis versichert ist. Reißt der Sturm Ziegel ab und es regnet anschließend durch die Lücke auf die Dämmung, ist auch der Wasserschaden im Inneren gedeckt – er ist Folge des versicherten Sturmschadens.
Genau hier wird deine Mitwirkung wichtig: Bleibt das Loch tagelang offen, weil du nichts unternimmst, kann der Versicherer den vermeidbaren Anteil kürzen. Eine Notabdeckung durch einen Fachbetrieb ist daher kein optionaler Service, sondern Teil deiner Pflicht zur Schadenminderung.

Zu den ersatzfähigen Folgekosten zählen außerdem die Aufräum- und Abbruchkosten für zerstörte Bauteile sowie – je nach Tarif – Kosten für die behördlich angeordnete Wiederherstellung nach aktuellen Bauvorschriften. Diese Mehrkosten durch geänderte Vorschriften sind ein eigener Leistungsbaustein und nicht in jedem Altvertrag enthalten; ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, bevor der Schaden eintritt.
Pflichten, die über Auszahlung oder Kürzung entscheiden
Drei Pflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmen, ob die Police voll leistet. Nach §82 VVG bist du zur Schadenminderung verpflichtet – also dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht unnötig größer wird, etwa durch eine Notsicherung des offenen Daches. Nach §30 VVG musst du den Schaden unverzüglich anzeigen. Und §28 VVG regelt die Folgen, wenn vertragliche Obliegenheiten verletzt werden: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, bei Vorsatz ganz verweigern.
Diese Paragrafen sind neutral wiedergegeben und kein Ersatz für eine individuelle Prüfung deines Falls. Welche konkreten Schritte und Fristen nach einem Schaden gelten, fasst die VVG-Pflichten-Checkliste zusammen.
Neuwert oder Zeitwert entscheidet über die Auszahlung
Wie viel am Ende fließt, hängt an der vereinbarten Wertbasis. Eine gleitende Neuwertversicherung ersetzt die Kosten, ein zerstörtes Bauteil in gleicher Art und Güte neu herzustellen – also Dachziegel, Dämmung und Eindeckung zum heutigen Preis. Der Begriff „gleitend" bedeutet, dass die Versicherungssumme über einen Baupreisindex jährlich angepasst wird, damit sie nicht durch Baukostensteigerung entwertet wird.
Anders sieht es bei Zeitwert-Klauseln aus: Hier wird vom Neuwert ein Abzug für Alter und Abnutzung gemacht. Ist eine alte Eindeckung schon zu zwei Dritteln ihrer Lebensdauer verbraucht, bekommst du entsprechend weniger. Welche Restlebensdauer dein Dach realistisch hat, kannst du mit dem Dach-Lebensdauer-Rechner abschätzen – die dort ausgewiesenen ZVDH-Werte sind Richtwerte, keine starre Norm.
Ein dritter Punkt entscheidet oft über mehrere tausend Euro: die sogenannte Unterversicherung. Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Gebäudes, kürzt der Versicherer anteilig – auch bei kleinen Schäden. Der gleitende Neuwert mit Unterversicherungsverzicht schließt dieses Risiko aus, ist aber nicht in jedem Alttarif enthalten.
Selbstbeteiligung und Wartezeiten im Blick behalten
Viele Tarife enthalten eine feste Selbstbeteiligung pro Schadenfall, oft zwischen 150 und 500 Euro. Bei einem großen Dachschaden fällt sie kaum ins Gewicht, bei einer einzelnen verschobenen Ziegelreihe kann sie den Anspruch komplett aufzehren. Prüfe deshalb vor jeder Meldung, ob die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung überhaupt übersteigt.
Beim nachträglich abgeschlossenen Elementarbaustein gilt teilweise eine Wartezeit von mehreren Wochen, in der noch kein Schutz besteht. Das verhindert, dass jemand erst bei aufziehendem Unwetter abschließt. Für die Grunddeckung Sturm und Hagel gibt es diese Wartezeit üblicherweise nicht – der Schutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
| Merkmal | Bedeutung für die Auszahlung |
|---|---|
| Gleitender Neuwert | voller Wiederherstellungswert, indexangepasst |
| Zeitwert-Klausel | Abzug für Alter und Abnutzung |
| Unterversicherungsverzicht | keine anteilige Kürzung bei zu niedriger Summe |
| Grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen | keine Kürzung bei einfachem Verschulden |
Die Schadenmeldung sauber formulieren
Eine gute Meldung benennt Datum und Uhrzeit des Ereignisses, die betroffenen Bauteile, die getroffenen Notmaßnahmen und verweist auf die beigefügte Dokumentation. Vage Formulierungen wie „das Dach ist kaputt" laden zu Rückfragen ein und verzögern die Regulierung. Präzise Sachverhaltsschilderung beschleunigt den Vorgang und reduziert Diskussionen mit dem Gutachter.
Für die richtige Wortwahl, ohne dir selbst Vorwürfe einzubauen, hilft das Tool zur Schadensmeldung-Formulierung. Es strukturiert die Pflichtangaben so, dass du keinen relevanten Punkt vergisst und keine vorschnellen Schuldeingeständnisse machst.
Worauf es beim Deckungsumfang ankommt
Ob eine Police gut zu deinem Gebäude passt, hängt weniger am Beitrag als an drei Punkten: der unteren Windstärken-Grenze, dem Einschluss grober Fahrlässigkeit und dem vorhandenen Elementarbaustein. Gerade Letzterer wird oft weggelassen und genau dann teuer, wenn Starkregen oder Rückstau das Dach belasten. Einen neutralen Überblick über Leistungsmerkmale verschiedener Tarife gibt der Wohngebäudeversicherung-Vergleich – ohne Einzelbewertung bestimmter Anbieter.
Steht ein konkreter Schaden im Raum, sammle zuerst Beweise und melde dann sauber formuliert. Weitere Schadenfälle und Musterabläufe findest du im Bereich Versicherung.
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