Energieausweis
Der Energieausweis ist Pflicht — die Frage ist, welcher.
Zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis liegen mehrere hundert Euro. Und für einen Teil der Altbauten ist die Wahl gar keine: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt dort den teureren Bedarfsausweis vor. Wer das vorher weiß, bestellt einmal statt zweimal.
Der Energieausweis ist kein Gutachten und keine Sanierungsberatung. Er ist ein Steckbrief, den du bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing vorlegen musst — spätestens bei der Besichtigung. Fehlt er, oder fehlen seine Kennwerte in der Immobilienanzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis zehntausend Euro.
Interessant wird es bei der Ausweisart. Der Verbrauchsausweis wertet die Heizkostenabrechnungen aus und kostet entsprechend wenig; er bildet allerdings ab, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben. Der Bedarfsausweis rechnet die Gebäudehülle durch und ist davon unabhängig. Für kleine Altbauten mit Bauantrag vor November 1977 lässt das Gesetz die Wahl nicht zu — es sei denn, das Haus wurde nachweislich auf das Wärmeschutz-Niveau von 1977 gebracht.
Der zweite Fallstrick sind Billig-Ausweise aus dem Netz. Ein Ausweis, der die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, erfüllt auch die Vorlagepflicht nicht — dann zahlst du zweimal. Was ein belastbarer Ausweis enthalten muss und wer ihn überhaupt ausstellen darf, klären die beiden Werkzeuge unten.
In zwei Minuten geklärt
- 1Liegt schon ein Ausweis vor? Ausstellungsdatum prüfen — nach zehn Jahren ist er wertlos.
- 2Bauantrag vor dem 1.11.1977 und weniger als fünf Wohnungen? Dann wird es der Bedarfsausweis.
- 3Heizkostenabrechnungen der letzten 36 Monate zusammensuchen — ohne sie ist kein Verbrauchsausweis möglich.
- 4Vor dem Inserieren: Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse in die Anzeige übernehmen.
Werkzeuge für den Energieausweis
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Häufige Fragen
Wann genau brauche ich einen Energieausweis?+
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und bei Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts — außer für das Gebäude liegt bereits ein gültiger Ausweis vor (§ 80 Abs. 3 GEG). Beim Neubau ist ein Bedarfsausweis ohnehin vorgeschrieben. Wer selbst wohnt und nichts davon vorhat, braucht keinen.
Wann ist der günstige Verbrauchsausweis nicht erlaubt?+
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde (§ 80 Abs. 3 Satz 2 GEG). Die Pflicht entfällt, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt hat oder später dorthin saniert wurde (Satz 3).
Was kostet ein Energieausweis?+
Marktüblich sind für den Verbrauchsausweis rund 100 bis 250 Euro und für den Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro (Marktbeobachtung, Stand 2026). Eine Gebührenordnung gibt es nicht — die Preise sind frei verhandelbar, zwei bis drei Angebote lohnen sich.
Woran erkenne ich einen unbrauchbaren Ausweis?+
Prüfe, wer ihn ausgestellt hat und mit welcher Qualifikation nach § 88 GEG, ob eine Registriernummer vorhanden ist, ob der Heizverbrauch witterungsbereinigt wurde (§ 82 Abs. 3 GEG) und ob 36 Monate Abrechnungen zugrunde liegen. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor Angeboten unter 70 Euro, bei denen schon die Datenerhebung mangelhaft sei.
Wie lange ist der Ausweis gültig?+
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GEG). Läuft er mitten in der Vermarktung ab, brauchst du einen neuen — ein abgelaufener Ausweis erfüllt die Vorlagepflicht nicht.
Was muss in die Immobilienanzeige?+
Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger für die Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 Abs. 1 GEG). Fehlende Pflichtangaben fallen unter denselben Bußgeldrahmen wie ein fehlender Ausweis.